Nach Information des zuständigen Schulministeriums gilt an den Schulen künftig eine grundsätzliche Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Damit die Kinder die Schule besuchen dürfen, müssen sie

demnach zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest durchgeführt haben, bei denen ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird.

Die Corona-Selbsttests sollen dabei helfen, Infektionen mit dem Corona-Virus frühzeitig zu erkennen und so alle am Schulleben Beteiligten noch besser schützen zu können.

In unserer Schule sind die Tests bereits eingetroffen. Es handelt sich “Clinitest Rapid Covid-19 Antigen Test“. Informationsmaterialien des Herstellers (Erklärvideo, Kurzanleitung, Gebrauchsanweisung) finden Sie unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/.

Was können Eltern tun, wenn sie die Teilnahme ihres Kindes an den Selbsttests der Schule nicht wünschen?
Für Kinder, die nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen, ist es alternativ möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht in die Schule kommen.

Durchführung der Selbsttests:

1. Ablauf:
Die Selbsttests finden montags und mittwochs zu Beginn des Schultages in den Klassen- bzw. Betreuungsräumen mit den anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.

2. Unterstützung durch Lehrkräfte:
Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal werden den Testvorgang beaufsichtigen. Sie sollen jedoch keine Hilfestellungen leisten (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen). Die Lehrkräfte bzw. weiteres schulisches Personal kontrollieren das Ergebnis der Testung.

3. Umgang mit Ergebnissen:
Ein positives Testergebnis ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, das Ergebnis stellt jedoch einen begründeten Verdachtsfall dar. Bei positiver Testung muss das betroffene Kind unverzüglich isoliert und die Erziehungsberechtigten informiert werden. Das Kind wird dann von der Schule abgeholt. Die Erziehungsberechtigten müssen umgehend Kontakt mit einem Haus- oder Kinderarzt/einer Haus- oder Kinderärztin aufnehmen, um einen Termin für eine PCR-Testung zu vereinbaren. Ein erneuter Besuch der Schule ist erst mit einem negativen PCR-Test möglich.