Am 5.3.2013 hat der Rat der Stadt Euskirchen folgenden Beschluss verabschiedet:

  1. Vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln wird die Aufnahmekapazität der KGS Franziskusschule mit Beginn des Schuljahres 2014/15 (01.08.2014) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgesetzt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Genehmigung einzuholen und den Beschluss bekannt zu geben.

Das bedeutet für uns, dass 

- sofern die Bezirksregierung zustimmt - mit Beginn des Schuljahres 2014/15 nur noch insgesamt 56 Schulneulinge bei uns starten können. Sollten mehr als 56 Kinder angemeldet werden, muss unter allen angemeldeten Kindern ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die hierfür geltenden Rechtsvorschriften finden sich im § 46 des Schulgesetzes NRW sowie im § 1 der Ausbildungsordnung für die Grundschule.