Vertretung
Die Verantwortung für die Koordination der Unterrichtsinhalte liegt bei den Klassenleitungen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Für die Fächer, die die Klassenleitungen nicht selbst unterrichtet, sind Absprachen mit der/dem zuständigen Fachlehrer*innen vorzunehmen. Im Vertretungsfall wird die übernehmende Lehrkraft durch die Klassenleitungen bzw. die/den zuständigen Fachlehrer*innen der Parallelklasse informiert. Sollte dies nicht möglich sein, ist Kontakt mit der jeweils anderen Jahrgangsstufe der Schuleingangsphase bzw. der Klassen 3+4 aufzunehmen und nach den Inhalten aus dem Vorjahr zu fragen. Bereits erstellte Curricula zu den neuen Lehrplänen sind hinzuzuziehen.

Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft (Langzeiterkrankung) wird das Schulamt um Unterstützung durch Abordnung einer Lehrkraft aus einer anderen Schule gebeten.

Hauptansprechpartnerin für die Bekanntgabe von Fehlzeiten ist die Konrektorin, denn ihr obliegt das Erstellen des Vertretungsplans. Den Kolleg*innen ist eine Telefonnummer bekannt, unter der sie im akuten Fall vor dem Unterricht angerufen werden kann. Wenn ein*e Kolleg*in ihren Dienst nicht antreten kann, wird ein Vertretungsplan unter Berücksichtigung folgender Aspekte erstellt:

  • Auflösung von Doppelbesetzung
  • Bei Bedarf entfallen AG- / Förder- / OGS-Stunden zur Sicherung des Unterrichts in der 5. / 6. Std.
  • Bei längerer Abwesenheit einer Klassenleitung übernimmt eine Lehrkraft ohne Klassenleitung die Leitung der vakanten Klasse für die fragliche Zeit
  • Falls keine Lehrkraft ohne Klassenleitung zur Verfügung steht, erhält eine Klassenleitung Verantwortung für zwei Klassen.
  • Falls so viele Lehrkräfte fehlen, dass der Unterricht nicht gesichert ist, entfallen alle AG- und Förderstunden. Es erfolgt eine Konzentration auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch. Der Unterricht wird so organisiert, dass weite Teile durch Wochenpläne abgedeckt sind. Zur Beaufsichtigung der Wochenplanarbeit erfolgt der Einsatz von Hilfskräften wie z.B. OGS-Kräften am Vormittag. Nach Möglichkeit erfolgen zusätzlich zur Wochenplanarbeit einzelne Unterrichtsstunden durch eine Lehrkraft. Dies wird dadurch ermöglicht, dass Klassen, deren Lehrkräfte nicht fehlen, ebenfalls durch Hilfskräfte beaufsichtige Wochenplanarbeitsstunden durchführen, so dass Stunden von Lehrkräften auf andere Klassen verteilt werden können.
  • Falls die gerade beschriebene Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, weil Personal in ausreichender Anzahl nicht zur Verfügung steht, erfolgt Distanzunterricht. Näheres hierzu regelt das Konzept für den Distanzunterricht.